Studiengang

Voraussetzung   Fachrichtung

Am Fachbereich Sozialverwaltung der Fachhochschule für öffentliche Dienst in Bayern wird der Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH) angeboten.

Der Studiengang umfasst konkret die

Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung

und zwar in den Fachrichtungen

- Rentenversicherung und

- Staatliche Sozialverwaltung.  

Ziel der Ausbildung:

Die Studierenden sollen am Ende des Vorbereitungsdienstes eine umfassende berufliche Handlungskompetenz besitzen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der dritten Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Sozialverwaltung, benötigen. Dem Anforderungsprofil an die Beamten und dem modernen Selbstverständnis der Verwaltung hin zu einer wirtschaftlichen, effizienten, bürgernahen und dem Dienstleistungsgedanken verbundenen Verwaltung soll Rechnung getragen werden.

Ständige gesetzliche Änderungen, neue Arbeitsmethoden und Technologien am Arbeitsplatz, neue Anforderungen an Führungskräfte und Teams: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Staatlichen Sozialverwaltung müssen sich mit diesen Anforderungen auseinander setzen.

Das Ziel der Ausbildung sind daher nicht nur die geforderten, sofort einsetzbaren Arbeitskräfte, sondern vielmehr die durch erworbene Schlüsselqualifikationen umfassend handlungskompetenten und dadurch auch berufsfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher gehören zur Ausbildung nicht nur die Vermittlung praxisbezogener Fachkenntnisse auf wissenschaftlicher Basis, sondern auch Methodenkompetenz sowie die Förderung sozialer und persönlicher Kompetenzen.

Nähere Informationen zu den Studieninhalten und dem Ablauf des Studiums entnehmen Sie bitte unseren entsprechenden Unterseiten zu den Studiengangs-Fachrichtungen.