Fachgebiet 1 - Verfassungs- und Eingriffsrecht
Fachgebietsleiter: RD Stefan Heißenhuber,
E-Mail, Telefonnr.: 09625/2490-511
Allgemeines
Die Lehrenden des Fachgebiets 1 sind insbesondere in den Themenfeldern des Staats- und Verfassungsrechts und des Eingriffsrechts beheimatet. Ihre Schwerpunkte liegen darin, den Studierenden die Feinheiten des bayerischen Polizeirechts sowie des Strafprozessrechts mit seinen Verknüpfungen zum Verfassungsrecht nahezubringen. Die Vorschriften aus Grundgesetz, Polizeiaufgabengesetz und Strafprozessordnung stellen für unsere Polizeibeamten die Grundpfeiler ihres täglichen Dienstes dar. Ein wesentliches Ziel liegt für uns daher auch in der Vermittlung von Handlungskompetenzen. Weiterhin sehen wir es als unabdingbar an, den zukünftigen Führungskräften Kenntnisse über die Entwicklung polizeilicher Eingriffsbefugnisse im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu vermitteln.
Staats- und Verfassungsrecht
Die Studierenden sollen
- die Bedeutung, Inhalte und Schranken der polizeirelevanten Grundrechte sowie die Zusammenhänge mit den anzuwendenden Gesetzen erfahren,
- dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidungen und Rechtseingriffe gegenüber dem Bürger souverän grundgesetzkonform durchzuführen,
- die wesentlichen Inhalte der Allgemeinen Grundrechts- und Staatslehre sowie der Institutionenlehre des Grundgesetzes kennen und dadurch staatsrechtliche und politische Fragen richtig einschätzen und sich eine eigene Meinung bilden können,
- die verfassungsrechtlichen Fundamentalnormen, die Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland, die Staatsfunktionen des Bundes und des Freistaates Bayern sowie deren oberste Staatsorgane kennen, damit sie Verständnis für die inneren Zusammenhänge des staatlichen Lebens entwickeln,
- Grundkenntnisse über internationale und supranationale Organisationen wie EU, NATO und UNO erwerben.
Eingriffsrecht
Die Studierenden sollen lernen
- die vielfältigen Möglichkeiten staatlicher Eingriffe auf polizeilich relevante Situationen anzuwenden,
- dass in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung die Lösung von Konflikten durch die Staatsgewalt das letzte Mittel zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sein muss,
- Erkenntnisse der Rechtswissenschaften mit den Vorgaben der Polizei- und Sozialwissenschaften zu verbinden,
- Rechtsprobleme bei noch fehlender Rechtsprechung zu beurteilen,
- polizeilich relevante Lagen zutreffend und erfolgversprechend zu beurteilen,
- die gewonnenen Erkenntnisse und Forderungen in verständlicher Weise an Mitarbeiter weiterzugeben,
- das erworbene Wissen fächerübergreifend auf eine Gesamtlage anzuwenden.